Pflegerische Versorgung

Finanzierung der pflegerischen Versorgung

Die im Folgenden aufgelisteten Leistungen werden prinzipiell von der Pflegekasse des zu Pflegenden getragen. Voraussetzung dafür ist ein bestehender Pflegegrad mit beantragter Kombinationsleistung. Zu beachten ist das Pflegesachleistungsbudget des betreffenden Pflegegrades.

Weitere Möglichkeiten der Finanzierung sind über das Budget der Verhinderungspflege. Diese kann generell genutzt werden, wenn seit mindestens 6Monaten Pflegegrad 2-5 besteht und es eine bei der Pflegekasse gemeldete Pflegeperson gibt.

Selbstverständlich können Rechnungen des Pflegedienstes auch privat gezahlt werden, dies ist beispielweise der Fall, wenn Pflege notwendig ist, aber noch kein Pflegegrad besteht oder die gewünschten Leistungen das Pflegesachleistungsbudget übersteigen.

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Gern beraten wir Sie in Ihrer Häuslichkeit zu diesem umfassenden und individuellen Thema. Bitte sehen Sie in diesem Fall weitere Informationen unter der Rubrik “Beratungseinsatz §37.3” oder informieren sich beim Pflegestützpunkt Herzogtum Lauenburg.